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Vertrag tippgemeinschaft lotto bayern

Die Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft bringt einige Vorteile mit sich: Wenn mehrere Spieler ihr Geld zusammenlegen und gemeinsam einen Lottoschein ausfüllen, verringern sich logischerweise die Kosten für jeden einzelnen. Außerdem ist die Teilnahme am Lotto mit einem geringeren Aufwand verknüpft, da nur ein Spieler aus der Tippgemeinschaft den Schein ausfüllen und einreichen muss. Der Nachteil bei einer Lotto-Tippgemeinschaft besteht in erster Linie darin, dass die Teilnehmer im Fall eines Gewinns die Gewinnsumme untereinander teilen müssen. Jeder Spieler muss für sich selbst entscheiden, ob das ein verschmerzbarer Nachteil ist – am besten geschieht dies aber noch vor dem Entschluss, sich an einer Tippgemeinschaft zu beteiligen. Bei vier Richtigen (mit oder ohne Superzahl) ist der jeweilige Gewinnanteil auch unabhängig von der Größe der Tippgemeinschaft natürlich nicht allzu üppig. Wenn der Gewinn jedoch hoch ausfällt (ab fünf Richtigen aufwärts), ist auch der Anteil, den jeder einzelne Teilnehmer erhält, groß genug, um sich gemeinsam zu freuen und zusammen beherzt „Da ist das Ding!“ (Oliver Kahn) zu rufen. Kommt trotz des Verstoßes gegen das Werbeverbot ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes, z.B. am Telefon zustande, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 g – 355 f BGB zu. In schöner Regelmäßigkeit wird in den Medien über sogenannte Tippgemeinschaften berichtet, die in Deutschland, Spanien oder anderswo den Jackpot im Lotto geknackt haben. Was man in diesen Berichten nur selten erfährt, ist, wie eine Tippgemeinschaft im Lotto überhaupt funktioniert und was Lottospieler dazu bewegt, sich einer Spielgemeinschaft anzuschließen.

Seine Kollegen gewannen Millionen, aber er ging leer aus: Ein Hildesheimer konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass er am entscheidenden Datum in seiner gewohnten Tippgemeinschaft mitgespielt hatte. In Hinblick auf die Nachweisbarkeit sollte man sich nicht auf mündliche Vereinbarungen stützen, sondern in jedem Fall etwas Schriftliches aufsetzen. Der Vertrag kann auch formlos aufgesetzt werden. Es genügen eine Aufführung der Rahmenbedingungen und eine Unterschrift von jedem Teilnehmer der Lotto-Tippgemeinschaft. Alternativ kann man sich auch einen Vertragsentwurf verwenden, wie man ihn im Internet findet. Grundsätzlich muss die Firma, die die Spielbeteiligung vermittelt, die Spieler vor Vertragsabschluss in Textform klar über die Teilnahmebedingungen informieren. Der Anbieter muss deutlich auf den Betrag hinweisen, der weitergeleitet wird und dies unverzüglich nach der Vermittlung des Spielauftrags dem Veranstalter mitteilen. Neben den staatlichen Lotterien gibt es in den letzten Jahren verstärkt gewerbliche Anbieter, die damit werben, die Gewinnchancen bei der Teilnahme an Lotterien durch Tippgemeinschaften deutlich zu erhöhen.

Im Grunde geht es vielen Lotto-Spielgemeinschaften gar nicht so sehr ums Gewinnen bzw. ums Geld. Den meisten Teilnehmern bereitet es einfach Freude, gemeinsam mit Freunden oder Arbeitskollegen regelmäßig zu tippen und bei der Ziehung der Lottozahlen in vereinter Runde mitzufiebern – einige Tippgemeinschaften beherzigen das sogar wöchentlich. So bleibt Lotto kein einsames Ankreuzen und Abgleichen der Zahlen, sondern macht gemeinsam Spaß. Unseriöse Anbieter erkennt man daran, dass sich die Teilnahmebedingungen oft unverständlich und verklausuliert im Kleingedruckten befinden.