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Tarifvertrag speditionsgewerbe hamburg

Zum ersten Mal hat die Genossenschaftsbankengruppe Crédit Agricole am 31. Juli 2019 in Paris ein internationales Rahmenabkommen über grundlegende Sozialstandards und Gewerkschaftsrechte geschlossen. Sie sieht einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen in 47 Ländern weltweit vor und zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen neuer Technologien auf die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsbedingungen zu verhindern. Es ist das erste globale Abkommen in der Finanzbranche mit einem Kapitel, das der Digitalisierung gewidmet ist. Der 2008 eingesetzte Europäische Betriebsrat (siehe Bericht in EBR News 1/2008) war auch an der Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung beteiligt. Laut der WSI-Studie orientiert sich das vorherrschende Arbeitszeitkontomodell eher an einer flexiblen Anpassung an kurz- und mittelfristige Veränderungen der Marktsituation. Obwohl die meisten Tarifverträge eine allgemeine Absichtserklärung zur Verbesserung flexibler Arbeitszeitmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer enthalten, wird die Verwendung von Arbeitszeitkonten in Wirklichkeit in erster Linie von den Bedürfnissen der Unternehmen beeinflusst. Tarifierte Bestimmungen über Arbeitszeitkonten sollen daher auch die Arbeitnehmer vor einer einseitigen Unterordnung unter die Flexibilitätsforderungen der Arbeitgeber schützen, heißt es in dem Bericht. Beispielsweise könnte die Festlegung von Grenzwerten für Arbeitszeitkonten als eine Art Schutz vor einer übermäßigen Verlängerung der individuellen Arbeitszeit interpretiert werden.

Andererseits könnte ein umfangreicheres Arbeitszeitkonto auch im Interesse der Arbeitnehmer liegen, die eine längere Flexibilität bevorzugen könnten. Die meisten Tarifverträge sehen eine regelmäßige (mindestens monatliche) Information der Arbeitnehmer über den Saldo ihres individuellen Arbeitszeitkontos vor. Viele Tarifverträge geben den Betriebsräten auch Informations- und Anhörungsrechte über die Verwendung von Arbeitszeitkonten. Nur wenige Vereinbarungen beziehen die Tarifparteien in die Festlegung der Arbeitszeitkontenbestimmungen auf Unternehmensebene ein. Auf einer Sitzung am 5. September 2019 im neuen Generali-Turm in Mailand (Foto) unterzeichneten der Europäische Betriebsrat und die zentrale Geschäftsführung des italienischen Versicherungskonzerns eine gemeinsame Erklärung zur Förderung der Vielfalt und Der Integration in alle europäischen Tochtergesellschaften. Zu den Zielen gehören auch eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben (Work Life Balance) und ein integratives Umfeld mit voller Unterstützung für Behinderte. Der EBR hatte bereits im Mai 2017 einen europäischen Vertrag über Telearbeit abgeschlossen (siehe Bericht in den EBR-Nachrichten 3/2017). Weitere transnationale Betriebsvereinbarungen wurden in der Versicherungswirtschaft geschlossen, etwa im deutschen Allianz-Konzern zur Bekämpfung arbeitsbedingter Belastungen (siehe Bericht in eBR News 2/2011). Darüber hinaus hat sich die Einführung sogenannter individueller Arbeitszeitkonten in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument für flexible Arbeitszeitregelungen entwickelt.

Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI) gibt es zahlreiche Tarifverträge, die Bestimmungen für die Einführung und Anwendung dieser Arbeitszeitkonten enthalten.” Ein Überblick über tarifliche Regelungen”, Reinhard Bispinck, WSI Informationen zur Tarifpolitik, Düsseldorf, Februar 1998). Die WSI-Studie, die auf einer Bewertung von Tarifverträgen in rund 60 Tarifeinheiten basiert, kommt zu dem Ergebnis, dass es kein einheitliches Modell eines Arbeitszeitkontos gibt.