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Fort St. John ist der Verkehrsknotenpunkt der Region. Der Highway 97 (Alaska Highway), der 1942 von der United States Army gebaut wurde, verläuft durch die Stadt, nördlich von Fort Nelson, dem Yukon und Alaska. Als der Highway über den Peace River nach Dawson Creek führt, verringerte er die Abhängigkeit der Gemeinde vom Fluss für den Transport. Innerhalb der Stadt sind die Straßen in einem Rastermuster angeordnet. Die Hauptstraßen sind die Nord-Süd 100 Street und die Ost-West 100 Avenue. Die Eisenbahnlinie, die an der östlichen und nördlichen Grenze verläuft, wurde von Chetwynd aus durch die Pacific Great Eastern Railway verlängert, wobei der erste Zug 1958 eintraf. Der einzige kommerzielle Flughafen zwischen Dawson Creek und Fort Nelson ist der Fort St. John Airport (CYXJ), der sich wenige Kilometer östlich der Stadt befindet. Der Flughafen mit zwei Start- und Landebahnen hat Air Canada Jazz, WestJet und andere kleinere Fluggesellschaften wie Central Mountain Air und Swanberg Air mit regelmäßigen Linienflügen und North Cariboo Air, die Charterflüge anbieten. Greyhound Bus-Linien, die eine Bushaltestelle in der Stadt hatten, betrieben eine Route entlang der Autobahn, nördlich von Whitehorse (über Fort Nelson) und südlich nach Dawson Creek, bis das Unternehmen den Betrieb in Westkanada im Jahr 2018 einstellte. [22] d) Änderungen der vorgeschlagenen Straßen, einschließlich befristeter Straßen, sofern die Änderungen das allgemeine Muster und die Absicht des vorgeschlagenen Straßenausbauzugangs beibehalten; Die NP208 war der einfachste dieser Transferfälle.

Es verfügte über den klassischen 2wd-Direktantrieb in der High-Range und den verriegelten Allradbetrieb sowohl im High- als auch im Low-Bereich. Der NP208 wurde in der J-Serie von 1980-1987 und große Cherokee Jeeps von 1980-1983 zur Verfügung gestellt. Der Jeep NP208 verwendete ein anderes Gehäuse, Schraubenmuster und einige andere Innenteile als die GM / Chevrolet und die Ford 208 Versionen. 22 (1) Ein Teilnehmer oder Inhaber einer geringfügigen Holzverkaufslizenz darf kein Kronenholz ernten oder entfernen oder Straßenbau arbeiten; Änderungs- oder Deaktivierungsvorgänge, es sei denn, dies ist gemäß Absatz 4) gestattet, wenn der Gebietsleiter nach Abschluss der Holzernte in einem Schnittblock feststellt, dass ein Teilnehmer oder Inhaber einer geringfügigen Holzverkaufslizenz gegen Abschnitt 28 Absatz 1 Buchstabe f) (i) verstoßen hat, indem er die Bodenproduktivität nicht aufrechterhält, kann der Bezirksleiter durch schriftliche Mitteilung anweisen, dass der Teilnehmer oder Inhaber einer geringfügigen Holzverkaufslizenz die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung des Gebiets ergreift.